Hundepension Hasle bei Burgdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Geltungsbereich/ Vertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen der Hundepension Hasle bei Burgdorf nachfolgend auch HPH genannt. Mit seiner Unterschrift (Vertrag)  bestätigt der Besitzer des Hundes, dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist.

 

Verpflichtungen HPH

Die HPH verpflichtet sich, den Aufenthalt ihres Hundes Artgerecht und soweit möglich nach Ihren Wünschen zu gestalten. Die Hundepension Hasle bei Burgdorf handelt immer zum Wohle ihres Hundes.

 

Haftpflichtversicherung/ Haftungsausschluss

Der Hundebesitzer bestätigt, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund besteht. Die HPH lehnt jegliche Haftung ab. Der Eigentümer übernimmt die Kosten für Schäden, die sein Hund verursacht,  namentlich an anderen Tieren, Hunden, Menschen oder Inventar. In Falle von Unfällen oder Entlaufen des Hundes lehnt die  HPH jegliche Haftung ab.

 

Informationspflicht

Der Besitzer ist verpflichtet sämtliche Angaben über seinen Hund wahrheitsgetreu zu machen, namentlich Läufigkeit, Krankheit, Allergien und Verhalten sowie wichtige Charaktereigenschaften.

 

Impfungen

Die Jährliche Kombiimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza (DHPPI) oder einen Immunocheck sind vorzuweisen. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Eintritt gemacht werden. Die Zwingerhustenimpfung (KC) muss jährlich gemacht werden. Das Impfbüchlein ist immer bei Übergabe des Hundes mitzubringen.

 

Parasiten

Zur Sicherheit unserer Hundegäste verlangen wir 1x Jährlich eine Wurmcheck oder eine vorgängige Entwurmung.

Die Behandlung gegen Zecken, Flöhe und Milben ist obligatorisch und muss regelmässig oder mindestens 3 Tage vor Eintritt verabreicht werden. Bei Gruppenhaltung ist ein Flohschutzband nicht zu empfehlen.

 

Anforderungen an die Pensionshunde

Der Hund muss gesund, sauber und gepflegt sein.

Dauerbeller und extrem wilde Hunde können nicht aufgenommen werden.

Hündinnen während der Läufigkeit oder kurz davor können wir leider nicht aufnehmen.

Falls eine Hündin trotzdem während dem Aufenthalt in der Pension läufig wird, kann die Hündin während der Läufigkeit in einer anderen Pension untergebracht werden. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

Welpen können nicht aufgenommen werden.

Nicht kastrierte Rüden können aus Platzgründen nur im Einzelzimmer untergebracht werden.

 

Notfälle/ Kranke Hunde

Bei Notfällen und Erkrankungen des Hundes während des Pensionsaufenthalt, nehmen wir Rücksprache mit dem Besitzer und wenn nicht möglich, kontaktieren wir unseren Tierarzt. Die Behandlungskosten gehen voll  zu Lasten des Eigentümers.

 

 Spaziergänge

Während ihr Hund in der HPH zu Gast ist, machen wir täglich mindestens einen Spaziergang mit ihm, immer an der Leine und mit Brustgeschirr. Hunde die draussen ein aggressives Verhalten zeigen, werden nur mit Maulkorb ausgeführt. (Wenn nötig gut angepasster Maulkorb mitbringen, der hächeln und trinken erlaubt). Wir bemühen uns stets für die Sicherheit ihres Lieblings auf diesen Spaziergängen. Dennoch sind Unfälle und Verletzungen nie ganz auszuschliessen. Namentlich machen wir auf folgende Gefahren aufmerksam: Freilaufende Hunde die sich ihrem Hund nähern, könnten ihn beissen oder auf eine andere Art verletzen. Freilaufende Hunde die sich nähern, könnten von ihrem Hund gebissen werden. Die HPH übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen oder andere Schäden die ihrem Hund auf Spaziergängen zugefügt werden, oder ihr Hund Dritten zufügt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen voll zu Lasten des Eigentümers. Mit ihrer Unterschrift unter diesen AGB bestätigen sie, dass sie diese Regelung gelesen haben und mit deren Inhalt einverstanden sind.

 

Reservierungen, An/Abmeldungen

Da die HPH nur eine begrenzte Anzahl Hunde aufnimmt, gelten folgende Regeln:

Reservierungen sind verbindlich.

Möchte der Besitzer für seinen Hund ein Einzelzimmer, ist dies bei der Reservierung mitzuteilen.

Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer. 

Tageshunde: Abmeldungen  bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden zu 100% verrechnet. Ferienhunde: Bei Abmeldungen bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin müssen wir ihnen den vollen Ferienaufenthalt verrechnen. Ausnahmen werden im Einzelfall, bei Beweisvorlage entschieden

 (zum Beispiel plötzliche Erkrankung des Hundes usw.)

 

Frühzeitige oder verspätete Abholung

Kann der Hund nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt werden, ist dies der HPH sofort mitzuteilen. Bei frühzeitiger Abholung ist die komplett vereinbarte Aufenthaltsdauer zu bezahlen. Bei verspäteter Abholung kann die restliche Aufenthaltsdauer bei Abholung bezahlt werden.

 

Abholungspflicht

Der Besitzer verpflichtet sich, seinen Hund am vereinbarten Termin wieder abzuholen.

Bei nichtabholen werden die zusätzlich entstandenen Kosten verrechnet. Kann der Besitzer längere Zeit nicht erreicht werden ist es der HPH vorbehalten, den Hund einem Tierheim zu übergeben.

 

Parkplätze:

An der Frontseite des Gebäudes stehen genügend Parkplätze für unsere Besucher zur Verfügung. Bei der Ausfahrt ist erhöhte Vorsicht geboten, da die Sichtweite eingeschränkt ist.

 

Preise

Die Preise sind auf der separaten Preisliste ersichtlich. Angebrochene Tage werden als ganze Tage verrechnet. Die Tiere werden erst nach vollständiger Bezahlung der Aufenthaltsdauer und Zusatzkosten dem Besitzer übergeben.

 

Bezahlung (Bar)

Um den Bürokratischen Aufwand möglichst klein zu halten und wir möglichst viel Zeit Ihrem Liebling widmen möchten, bitten wir Sie um Barzahlung im Voraus.

 

Änderungen

Diese aktuellen AGB können von uns jederzeit angepasst werden.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Burgdorf.

 

Stand: 29.12.2022

 

Hundepension Hasle bei Burgdorf, Thunstrasse 102, 3415 Hasle bei Burgdorf